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Nutzungsbedingungen Mitgliederbereich

Der Mitgliederbereich der akademie hamburg für musik und kultur gGmbH ist eine Webcommunity für die Mitglieder der akademie hamburg. Bitte beachten Sie, dass die Akademie Hamburg diesen Service nur auf der Basis der nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen („Allgemeine Nutzungsbedingungen“) erbringt. Mit Ihrem Login zum Mitgliederbereich der akademie hamburg erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Angebotes der akademie hamburg für musik und kultur gGmbH:

 

1. Unsere Dienste

 

Der Mitgliederbereich der Website www.akademie-hamburg.de dient Informations- und Austauschzwecken. Hier können die Mitglieder der Akademie Hamburg sich vernetzen, Erfahrungen austauschen und Unterrichtsmaterial teilen. Darüber hinaus werden über den Mitgliederbereich Informationen weitergegeben und Termine angekündigt. 

 

2. Login als Mitglied

 

Mitglieder unserer Webcommunity sind Mitarbeiter*innen, Lehrkräfte und Schüler*innen der akademie hamburg. Die Mitgliedschaft wird mit dem Login wirksam. Wir dürfen Ihre Daten verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Dienste, die wir Ihnen anbieten und für Sie erbringen, erforderlich ist. 

 

3. Vertraulichkeit Ihres Passwortes

Sie sind ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass Ihr Passwort vertraulich behandelt wird. Ferner sind Sie ausschließlich für alle Handlungen verantwortlich, die unter Ihrem Passwort durchgeführt werden, insbesondere das Einspielen von Daten und Inhalten. Sie verpflichten sich, uns von jeder Haftung freizustellen bzw. Ersatz für Schäden zu leisten, die sich aus der Nutzung oder dem Missbrauch Ihres Passwortes ergeben. Sie verpflichten sich darüber hinaus, uns von jeder unautorisierten Nutzung Ihres Passwortes oder einer Verletzung von Sicherheitsvorschriften, die Ihnen als Mitglied bekannt werden, unverzüglich zu unterrichten. Sie können jederzeit Ihr Passwort ändern, indem Sie die Anweisungen unseres Systems befolgen.

 

4. Verhalten als Mitglied

 

Für die Daten oder Inhalte, die Sie z.B. in den Gruppen des Mitgliederbereichs unter Ihrem Passwort einstellen, sind Sie ausschließlich selbst verantwortlich. Sie haben hierbei sicherzustellen, dass alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Ferner haben Sie dafür Sorge zu tragen und stehen insoweit dafür ein, dass Ihre Nachrichten nicht diffamierend, obszön, belästigend, anstößig oder anderweit unerlaubt, rechtswidrig, strafbar oder bedenklich sind oder Ihre Daten oder Inhalte gegen Schutzrechte Dritter verstoßen. Sie verpflichten sich darüber hinaus, unsere Dienste allgemein nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden.

 

5. Rechte an Inhalten

 

Wenn Sie als Mitglied durch Schutzrechte geschützte Inhalte in unsere Website einstellen (z.B. in Gruppen), so erklären Sie damit, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Rechtsinhaber dieser geschützten Inhalte Ihnen für die Verbreitung der Inhalte bei der Akademie Hamburg alle hierfür notwendigen Rechte eingeräumt hat. Der Rechteinhaber hat Ihnen insoweit wirksam und unwiderruflich das nicht exklusive Recht gewährt, diese Inhalte zeitlich und räumlich unbeschränkt und gebührenfrei zur Nutzung, zur Nachahmung, zur Änderung, zur Bearbeitung, zur Veröffentlichung, zur Übersetzung, zur weltweiten Verbreitung und zur Verbindung mit anderen Inhalten in die Websites der Akademie Hamburg einzuspeisen. Mit der Einspeisung erteilen Sie uns selbst oder im Namen des Rechteinhabers das nicht exklusive Recht, diese Inhalte zeitlich und räumlich unbeschränkt in unserem Online-Angebot zu verbreiten, zu ändern, zu bearbeiten, zu veröffentlichen oder zu übersetzen. Die Rechtseinräumung umfasst gleichzeitig das Recht für uns, die eingespeisten Inhalte in andere Inhalte, und zwar in jeder Form, in unser Online-Angebot zu integrieren und zu Werbezwecken durch uns nutzbar zu machen.

 

6. Änderungsvorbehalt

Wir können unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit ändern oder ergänzen. Wir werden Sie als Mitglied hierüber in der Form unterrichten, dass die jeweiligen Änderungen oder Ergänzungen auf dem Bildschirm veröffentlicht werden, bevor Sie als Mitglied unsere Dienste erneut nutzen. Mit der weiteren Nutzung eines unserer Dienste stimmen Sie der geänderten Fassung unserer Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu. Hierauf werden wir Sie bei der Veröffentlichung der Änderungen oder Ergänzungen nochmals hinweisen. 

 

7. Beendigung der Mitgliedschaft

 

Mit Beendigung Ihrer Tätigkeit für die akademie hamburg werden Sie aus dem Mitgliederbereich entfernt.

 

Informationen zum Urheber- und Verwertungsrecht

 

  • Die Rechtslage zum Kopieren von Noten ist nach wie vor klar und eindeutig: Das Vervielfältigen von Noten (egal, ob durch Fotokopieren oder mittels anderer Techniken, wie zum Beispiel scannen, faxen, Darstellungen auf Bildschirmen) ist nach § 53 Abs. 4 UrhG ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten

 

  • Zulässig ist nur das erneute Abschreiben von Noten, wobei es keine Rolle spielt, ob das Abschreiben handschriftlich, mit PC oder Schreibmaschine erfolgt. Aber: Auch das Abgeschriebene darf wiederum nur abgeschrieben, und nicht kopiert werden!

 

  • Bei einer musikalischen Komposition wird ein Werk im deutschsprachigen Raum 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten gemeinfrei. Es darf dann also ohne Einschränkungen bearbeitet und verbreitet werden. Diese Frist betrifft allerdings nur das Urheberrecht. Es ist erlaubt, derartige Werke selbst einzuspielen, in Noten zu setzen oder als MIDI-File zu programmieren, um diese hier frei zu verwenden. Bei „verteilten“ Rechten – wie zum Beispiel in der Popmusik üblich – ist dieses im Einzelfall für Melodiedichter, Texter und Bearbeiter zu überprüfen!

 

  • Aufnahmen sind 70 Jahre nach Entstehung frei von Verwertungsrechten (sogenannte gemeinfreie Werke). Das bedeutet, dass die beteiligten Musiker etc. keinen Anspruch auf weiteren Schutz mehr haben. Solche historischen Aufnahmen können im Mitgliederbereich der Akademie Hamburg verwendet werden, wenn kein urheberrechtlicher Schutz der Komposition (siehe oben) oder einer eventuellen Bearbeitung (Arrangement etc.) mehr besteht. Auch die Noten dürfen dann vervielfältigt werden. 

 

  • Ausnahme: wenn es sich bei der Notenausgabe um eine sogenannte wissenschaftliche Ausgabe handelt. Nach § 70 UrhG werden Ausgaben urheberrechtlich nicht geschützter Werke oder Texte weiterhin geschützt, wenn sie das Ergebnis wissenschaftlich sichtender Tätigkeit darstellen und sich wesentlich von den bisher bekannten Ausgaben der Werke oder Texte unterscheiden. Wann diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Ein Vervielfältigen solcher Ausgaben ist aber gleichwohl zulässig, soweit ein einzelnes gemeinfreies Werk betroffen und nicht die Eigenart der Zusammenstellung der Ausgabe vervielfältigt wird. Das Recht an der wissenschaftlichen Ausgabe steht dem Verfasser der Ausgabe zu und erlischt 25 Jahre nach dem Erscheinen der Ausgabe, jedoch bereits 25 Jahre nach der Herstellung, wenn die Ausgabe innerhalb dieser Frist nicht erschienen ist.

 

  • Ein reiner Notensatz selbst erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. Dennoch können bei Notenausgaben das Arrangement, die spielpraktische Einrichtung oder ähnliches als Bearbeitung gelten, so dass diese für weitere 70 Jahre geschützt sind; unabhängig davon, ob die Komposition selbst schon gemeinfrei ist oder nicht. Für wissenschaftliche Notenausgaben (sog. „Urtext“) liegt die Frist bei 25 Jahren. Leider vermerken die wenigsten Verlage, ob es sich um eine wissenschaftliche Ausgabe handelt. Die Schöpfungshöhe wird hier sehr niedrig angesetzt: bereits Generalbassaussetzungen, Fingersätze oder Vortragszeichen reichen aus, um den Status einer Bearbeitung zu erlangen.

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