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Unterrichtsgebühren
Die Berechnung der Unterrichtsgebühren basiert auf der Erteilung von 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr unter Berücksichtigung der Hamburgischen Ferienordnung. Es handelt sich dabei rechnerisch um eine Jahresgebühr, die zu zwölf gleichen Teilen monatlich fällig wird. An gesetzlichen Feiertagen und in den Hamburger Schulferien findet kein Unterricht statt.
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